BEIRAT MIT UND FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN

MARZAHN-HELLERSDORF

Wissensspeicher
Leichte Sprache ./. Einfache Sprache

LEICHTE SPRACHE

> maximale Einfachheit

> strenge Regeln

> Sprachniveau Deutsch A1 *

> Zielgruppe: bei Lernschwierigkeiten

• ► Ratgeber

• ► Regelwerk

EINFACHE SPRACHE

> nicht ganz so einfach formuliert

> keine festen Regeln

> Sprachniveau Deutsch A2 - B1 **

> Zielgruppe auch Migranten

• ► Regeln

Rechtliche Grundlagen

BITV 2.0 - Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)

Die BITV 2.0 verpflichtet in § 4 Bundesbehörden dazu, gewisse Grundinformationen auch in Leichter Sprache anzubieten:

• Informationen zu den wesentlichen Inhalten der Internetseite

• Hinweise zur Navigation auf der Internetseite

• Die wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit

• Hinweis auf ggf. weitere Informationen in Leichter Sprache.


BGG - Behindertengleichstellungsgesetz §11

(11.1) Träger öffentlicher Gewalt im Sinne des § 1 Absatz 2 Satz 1 sollen mit Menschen mit geistigen Behinderungen und Menschen mit seelischen Behinderungen in einfacher und verständlicher Sprache kommunizieren. Auf Verlangen sollen sie ihnen insbesondere Bescheide, Allgemeinverfügungen, öffentlich-rechtliche Verträge und Vordrucke in einfacher und verständlicher Weise erläutern.

(11.2) Ist die Erläuterung nach Absatz 1 nicht ausreichend, sollen Träger öffentlicher Gewalt im Sinne des § 1 Absatz 2 Satz 1 auf Verlangen Menschen mit geistigen Behinderungen und Menschen mit seelischen Behinderungen Bescheide, Allgemeinverfügungen, öffentlich-rechtliche Verträge und Vordrucke in Leichter Sprache erläutern.

(11.3) Kosten für Erläuterungen im notwendigen Umfang nach Absatz 1 oder 2 sind von dem zuständigen Träger öffentlicher Gewalt nach Absatz 1 zu tragen. Der notwendige Umfang bestimmt sich nach dem individuellen Bedarf der Berechtigten.

(11.4) Träger öffentlicher Gewalt im Sinne des § 1 Absatz 2 Satz 1 sollen Informationen vermehrt in Leichter Sprache bereitstellen. Die Bundesregierung wirkt darauf hin, dass die in Satz 1 genannten Träger öffentlicher Gewalt die Leichte Sprache stärker einsetzen und ihre Kompetenzen für das Verfassen von Texten in Leichter Sprache auf- und ausgebaut werden.


* Sprachniveau Deutsch A1 - Anfänger

Kann vertraute, alltägliche Ausdrücke und ganz einfache Sätze verstehen und verwenden, die auf die Befriedigung konkreter Bedürfnisse zielen. Kann sich und andere vorstellen und anderen Leuten Fragen zu ihrer Person stellen – z. B. wo sie wohnen, was für Leute sie kennen oder was für Dinge sie haben – und kann auf Fragen dieser Art Antwort geben. Kann sich auf einfache Art verständigen, wenn die Gesprächspartnerinnen oder Gesprächspartner langsam und deutlich sprechen und bereit sind zu helfen.


** Sprachniveau Deutsch A2 - grundlegende Kenntnisse

Kann Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke verstehen, die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen (z. B. Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung). Kann sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen einfachen und direkten Austausch von Informationen über vertraute und geläufige Dinge geht. Kann mit einfachen Mitteln die eigene Herkunft und Ausbildung, die direkte Umgebung und Dinge im Zusammenhang mit unmittelbaren Bedürfnissen beschreiben.


** Sprachniveau Deutsch B1 - fortgeschrittene Sprachanwendung

Kann die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht. Kann die meisten Situationen bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet. Kann sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessengebiete äußern. Kann über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Träume, Hoffnungen und Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben.

(► http://www.europaeischer-referenzrahmen.de)