BEIRAT MIT UND FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN

MARZAHN-HELLERSDORF


Erklärung zum Selbstverständnis des Beirats

Erklärung zum Selbstverständnis

des Beirates mit und für Menschen mit Behinderungen Marzahn-Hellersdorf 


Der Beirat mit und für Menschen mit Behinderungen Marzahn-Hellersdorf setzt sich für die gleichberechtigte Teilhabe, Selbstbestimmung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ein. Grundlage unserer Arbeit sind insbesondere die Werte des Grundgesetzes, die UN-Behinderten-rechtskonvention (UN-BRK) sowie die geltenden bundes-, landes- und kommunalrechtlichen Regelungen zur Gleichstellung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. 


Der Beirat versteht Inklusion als ein grundlegendes Menschenrecht. Menschen mit Behinderungen sollen selbstbestimmt und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können – in Bildung, Arbeit, Wohnen, Kultur, Freizeit und politischer Mitwirkung. Ziel ist eine Gesellschaft, in der Vielfalt anerkannt und niemand aufgrund einer Behinderung ausgegrenzt oder benachteiligt wird. 


Vor diesem Hintergrund erklärt der Beirat, dass Positionen, Äußerungen und politische Zielsetzungen, die den Gedanken der Inklusion infrage stellen, Menschen mit Behinderungen herabwürdigen oder gesellschaftliche Ausgrenzung fördern, mit den Grundsätzen und Zielen des Beirates unvereinbar sind. 

Dies betrifft insbesondere Organisationen und Gruppierungen, deren Programme, öffentliche Aussagen oder politische Forderungen den Prinzipien der UN-BRK und den Zielen einer inklusiven Gesellschaft widersprechen. Hierzu zählen unter anderem Bestrebungen zur verstärkten Separation von Menschen mit Behinderungen, etwa durch die Ausweitung von Förderschulen oder die dauerhafte Ausgliederung aus dem allgemeinen Arbeits- und Bildungssystem, anstelle des weiteren Ausbaus inklusiver Strukturen. 


Alle Beiratsmitglieder verpflichten sich dem Gemeinwohl und zur Einhaltung der Bestimmungen der UN-BRK sowie des Landesgleichberechtigungsgesetzes in seiner aktuell geltenden Fassung. Alle Haltungen und Motive der einzelnen Person, welche der freiheitlich-demokratischen Grundordnung entgegenstehen, sind unzulässig. 


Der Beirat bekennt sich ausdrücklich zu einer offenen, demokratischen und vielfältigen Gesellschaft, in der Menschen unabhängig von Behinderung, Herkunft, Religion, Geschlecht, sexueller Identität oder sozialem Status respektiert und gleichberechtigt behandelt werden.


Beschluss des Beirates in der Sitzung am 13.07.2026.

Diese Erklärung ist fortan Bestandteil der Geschäftsordnung.



In Einfacher Sprache:

Erklärung zum Selbstverständnis

des Beirates mit und für Menschen mit Behinderungen Marzahn-Hellersdorf


Der Beirat mit und für Menschen mit Behinderungen Marzahn-Hellersdorf setzt sich für Menschen mit Behinderungen ein.

Der Beirat möchte, dass Menschen mit Behinderungen überall mitmachen können.

Menschen mit Behinderungen sollen selbst entscheiden können.

Der Beirat möchte, dass Menschen mit Behinderungen überall dazugehören.

Zum Beispiel: 

In der Schule,

auf der Arbeit,

zu Hause,

in der Freizeit,

in der Politik.

Der Beirat findet Vielfalt wichtig.

Niemand soll ausgeschlossen werden.

Niemand soll Nachteile haben, weil er eine Behinderung hat.


Der Beirat arbeitet nach bestimmten Regeln.

Dazu gehört das Grundgesetz.

Dazu gehört die UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Dazu gehören Gesetze in Deutschland, Berlin und Marzahn-Hellersdorf.

Diese Gesetze helfen, dass Menschen mit Behinderungen gleich behandelt werden.


Der Beirat findet: Inklusion ist ein Menschenrecht.

Inklusion bedeutet: Alle Menschen gehören dazu und können mitmachen. 

Inklusion ist wichtig für das Zusammenleben.


Manche Menschen oder Gruppen sagen: Menschen mit Behinderungen sollen getrennt leben oder lernen.

Das nennt man Separation.

Die UN-Konvention will das nicht.

Separation ist zum Beispiel: Menschen mit Behinderungen gehen auf eigene Schulen oder arbeiten nicht zusammen mit anderen.

Der Beirat lehnt Separation ab.

Der Beirat will Inklusion.


Alle Mitglieder vom Beirat müssen sich an die Regeln halten.

Sie arbeiten für das Wohl von allen Menschen.

Sie achten die Gesetze für Gleichberechtigung.

Sie dürfen keine Meinung haben, die gegen Demokratie ist.


Der Beirat findet: Alle Menschen sollen respektiert werden.

Alle Menschen sollen die gleichen Rechte haben.

Egal, ob sie eine Behinderung haben.

Egal, woher sie kommen.

Egal, was sie glauben.

Egal, ob sie Mann oder Frau sind.

Egal, wen sie lieben.

Egal, wie viel Geld sie haben.


Diese Erklärung wurde am 13. Juli 2026 beschlossen.

Die Erklärung ist jetzt Teil der Geschäftsordnung.

Das bedeutet: Alle müssen sich daran halten.