BEIRAT MIT UND FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN
MARZAHN-HELLERSDORF
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Geschäftsordnung des Beirats
mit und für Menschen mit Behinderungen Marzahn-Hellersdorf
Zuletzt geändert und beschlossen am: 09.12.2024
Einfache Sprache
Das Bezirksamt hat einen Beschluss gefasst.
Dieser Beschluss hat die Nummer 0065/VI.
Er wurde am 15. März 2022 gemacht.
Durch diesen Beschluss wurde eine Gruppe von Menschen ernannt.
Diese Gruppe ist der Beirat mit und für Menschen mit Behinderungen.
Der Beirat ist eine Gruppe von Menschen.
Sie setzt sich für Menschen mit Behinderungen ein.
Der Grund für die Ernennung dieser Gruppe steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt Landesgleichberechtigungsgesetz.
Man kann es kurz LGBG nennen.
In diesem Gesetz steht im Paragraf 30 Absatz 3, dass der Beirat ernannt werden muss.
Der Beirat legt Regeln fest.
Diese Regeln nennt man Geschäftsordnung.
1. Was wir wissen müssen und was wir erreichen wollen
2. Du kannst bei uns mitmachen
3. Was machen wir
4. So ist der Beirat aufgebaut
5. Wer führt das Geschäft?
1. Was wir wissen müssen und was wir erreichen wollen
Es gibt eine Gruppe.
Diese Gruppe heißt Beirat.
Im Beirat sind Menschen mit Behinderungen.
Der Beirat arbeitet für Menschen mit Behinderungen.
Der Beirat kümmert sich um die Wünsche von Menschen mit Behinderungen.
Diese Menschen leben und arbeiten in einem Ort.
Der Ort heißt Marzahn-Hellersdorf.
Der Beirat kümmert sich auch um die Familien von Menschen mit Behinderungen.
Der Beirat arbeitet nach einem Gesetz.
Dieses Gesetz nennt sich: "Gesetz zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen".
Oft wird es einfach UN-BRK genannt.
Das Gesetz gilt in der Stadt Berlin.
Es wurde am 27. September 2021 beschlossen.
Das Gesetz steht auch im "Gesetz über die Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Behinderungen".
Das nennt man auch "Landesgleichberechtigungsgesetz" oder kurz "LGBG".
Dieses Gesetz wurde in einem Buch mit Gesetzen und Regeln für Berlin bekannt gemacht.
Das Buch heißt "Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin".
Im Buch steht das Gesetz auf Seite 1167.
Das ist das 73. Gesetz in dem Buch.
Gleichberechtigung bedeutet:
Alle Menschen haben die gleichen Rechte.
Menschen mit Behinderungen haben die gleichen Rechte wie Menschen ohne Behinderungen.
Das UN-BRK ist ein Vertrag.
Viele Länder haben diesen Vertrag unterschrieben.
In dem Vertrag steht: Menschen mit Behinderungen haben besondere Rechte.
Diese Rechte müssen in den Ländern umgesetzt werden.
Das LGBG ist ein Gesetz für die Stadt Berlin.
In diesem Gesetz steht: Menschen mit und ohne Behinderungen haben die gleichen Rechte in Berlin.
Es gibt einen Beirat.
Der Beirat arbeitet mit einer Person zusammen.
Diese Person kümmert sich um Menschen mit Behinderungen.
Die Person arbeitet für den Bezirk.
Der Beirat und die Person haben ein Ziel.
Sie wollen, dass Menschen mit Behinderungen nicht mehr benachteiligt werden.
Benachteiligung bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen schlechter behandelt werden.
Das soll im Bezirk nicht mehr passieren.
Die beiden wollen auch, dass Menschen mit Behinderungen nicht mehr ausgeschlossen werden.
Ausschluss bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen nicht überall mitmachen dürfen.
Das soll auch nicht mehr passieren.
Die beiden haben noch ein Ziel.
Sie wollen das Leben von Menschen mit Behinderungen besser machen.
Das bedeutet:
- Menschen mit Behinderungen sollen die gleichen Rechte haben.
- Sie sollen überall dabei sein können.
- Sie sollen überall mitmachen können.
Das nennt man Gleichstellung, Teilhabe und Inklusion.
Das sind schwierige Worte.
Deshalb habe ich sie vorher erklärt.
Der Beirat ist eine Gruppe von Menschen.
Sie machen Entscheidungen über wichtige Dinge.
Der Beirat kann andere Menschen einladen.
Zum Beispiel Menschen, die im Bezirksamt arbeiten.
Oder Menschen, die in anderen Einrichtungen arbeiten.
Diese Menschen sind dann Gäste beim Beirat.
Der Beirat kann auch Menschen aussuchen.
Diese Menschen gehen dann zu Treffen von anderen Gruppen.
Zum Beispiel zu Treffen von der Bezirksverordnetenversammlung.
Das ist eine Gruppe von Menschen, die Entscheidungen für einen Bezirk trifft.
Oder zu Treffen von anderen Gruppen im Bezirk.
Der Beirat ist eine Gruppe von Menschen.
Diese Gruppe kann ihre Meinung sagen.
Sie können ihre Meinung zu Fragen sagen.
Diese Fragen kommen vom Bezirksamt und von der Bezirksverordnetenversammlung.
Bezirksverordnetenversammlung ist ein langes Wort.
Es wird oft abgekürzt.
Die Abkürzung ist BVV.
Die BVV sind Menschen, die in einem Bezirk über wichtige Dinge entscheiden.
2. Du kannst bei uns mitmachen
Es gibt Leute, die im Beirat sind.
Diese Leute dürfen bei Entscheidungen mitbestimmen.
Sie haben ein Stimmrecht.
Das bedeutet, sie dürfen abstimmen und mitentscheiden.
Wie kommen diese Leute in den Beirat?
Es gibt jemanden im Bezirksamt, der sich um Menschen mit Behinderungen kümmert.
Diese Person schlägt vor, wer im Beirat sein soll.
Das Bezirksamt entscheidet dann, wer in den Beirat kommt.
Wie lange sind diese Leute im Beirat?
Sie sind so lange im Beirat, wie die Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung dauert.
Das sind 5 Jahre.
Alle müssen wissen, wer im Beirat ist.
Das Bezirksamt teilt das allen mit.
Das macht das Bezirksamt auf eine passende Weise.
Wer darf abstimmen?
- Das sind Leute, die in der Stadt oder im Land leben.
- Das sind auch Leute, die von Gruppen für Menschen mit Behinderungen gewählt wurden.
- Diese Leute werden dann beauftragt.
- Ihre Aufgabe ist es, sich für Menschen mit Behinderungen einzusetzen.
Was heißt "beauftragen"?
- Das bedeutet, dass diese Leute eine wichtige Aufgabe bekommen.
- Sie sollen sich um die Belange von Menschen mit Behinderungen kümmern.
- Zum Beispiel, dass alle Gebäude barrierefrei sind.
- Oder dass es genug Arbeitsplätze für Menschen
Einige Leute dürfen mitreden, aber nicht abstimmen.
Das nennt man "beratende Stimme".
Eine dieser Personen ist jemand, der sich um Menschen mit Behinderung kümmert.
Diese Person kommt aus dem Stadtviertel.
Auch Leute, die für Parteien sprechen, dürfen mitreden.
Diese Leute kümmern sich besonders um Menschen mit Behinderung.
Die Parteien entscheiden, wer das ist.
Leute aus der Beratung für Teilhabe und Inklusion vom Stadtviertel dürfen auch mitreden.
Teilhabe bedeutet, dass alle mitmachen können.
Inklusion bedeutet, dass niemand ausgeschlossen wird.
Leute aus der Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung, Krebs und chronischen Krankheiten vom Stadtviertel dürfen auch mitreden.
Chronische Krankheiten sind Krankheiten, die man sehr lange oder immer hat.
Auch Leute von Vereinen und Verbänden und andere Personen dürfen mitreden.
Der Beirat sagt, wer neu in den Beirat kommen kann.
Die Personen im Beirat stimmen ab.
Wenn die meisten Personen ja sagen, kommt die neue Person in den Beirat.
Das neue Mitglied muss sagen:
Ich finde die Regeln und Ziele vom Beirat gut.
Wer kann Mitglied werden?
Jeder, der 18 Jahre alt ist.
Und jeder, der in Marzahn-Hellersdorf wohnt oder arbeitet.
Wie viele Personen können in den Beirat?
Das Bezirksamt entscheidet das.
Zur Zeit können höchstens 15 Personen in den Beirat.
Die Leute, die eine Stimme haben, müssen zu den Treffen des Beirats kommen.
Wenn die Haupt-Person mit der Stimme nicht kommen kann, muss eine andere Person von der Gruppe kommen.
Das Bezirksamt ist eine Stelle in der Stadt.
Das Bezirksamt kann entscheiden, ob jemand im Beirat bleiben darf oder nicht.
Das passiert nur, wenn es einen wichtigen Grund gibt.
Zum Beispiel, wenn jemand die Arbeit im Beirat immer wieder stört.
Der Beirat ist eine Gruppe von Menschen.
Diese Menschen treffen Entscheidungen für einen Stadtteil.
Bevor das Bezirksamt entscheidet, muss es die Person fragen.
Das nennt man Anhörung.
Die Anhörung kann auch schriftlich passieren.
Das bedeutet, die Person bekommt einen Brief vom Bezirksamt.
In dem Brief steht eine Frage.
Die Person muss auf die Frage antworten.
Dafür gibt es eine bestimmte Zeit.
Diese Zeit nennt man Frist.
Wenn die Person nicht antwortet, dann denkt das Bezirksamt:
Die Person will nicht mehr im Beirat sein.
Das nennt man Verzicht.
Man kann auch abberufen werden, wenn man nichts tut.
Das kann passieren, wenn der Beirat das vorschlägt.
Was heißt das genau?
Wenn man zweimal hintereinander bei einem Treffen fehlt, ohne zu sagen warum.
Das gilt für Mitglieder und ihre Vertretung.
Aber es gibt auch eine Ausnahme.
Zum Beispiel, wenn man krank ist.
Dann ist es ein wichtiger Grund und man darf fehlen.
Also, wenn man krank ist, darf man beim Treffen fehlen.
Und man kann nicht abberufen werden.
Du möchtest nicht mehr im Beirat sein.
Du hast persönliche Gründe dafür.
Das bedeutet, du möchtest verzichten.
Du musst das dem Vorstand vom Beirat sagen.
Der Vorstand ist eine wichtige Person im Beirat.
Dann sagt der Vorstand es dem Bezirksamt.
Das Bezirksamt ist eine Stelle in deiner Stadt oder Gemeinde.
Jedes Mitglied im Beirat hat nur eine Stimme.
Das heißt, jeder darf nur einmal abstimmen.
Wenn der Beirat eine Entscheidung trifft, braucht es die einfache Mehrheit.
Das heißt, mehr Leute müssen dafür stimmen als dagegen.
Eine Sitzung vom Beirat kann Entscheidungen treffen, wenn die Hälfte der Mitglieder da ist.
Die Mitglieder können entweder im Raum sein oder sie sind online dabei. Sie sind dann auf dem Computer dabei.