BEIRAT MIT UND FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN

MARZAHN-HELLERSDORF

Weltgipfel für die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Global Disability Summit

© Text Special Olympics Deutschland

Rückblick

Gemeinsam verfolgten Menschen mit und ohne Beeinträchtigung beim Global Disability Summit (GDS) in Berlin (3. bis 4. April 2025) das Ziel, die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu fördern und die weltweiten Bemühungen im Bereich Inklusion zu stärken. Bestehende Herausforderungen wurden diskutiert und adäquate Lösungen entwickelt.

Der Abschlussbericht vom GDS unterstreicht die Essenz der globalen Zusammenarbeit und fordert zunehmende Inklusion durch Mittel der internationalen Entwicklungshilfe.


Mit dem übergeordneten Ziel, das Engagement im Bereich Inklusion für weltweit rund 1,3 Milliarden Menschen mit Beeinträchtigung (entspricht 15% der Weltbevölkerung) voranzutreiben, kamen beim Global Disability Summit in Berlin über 3.000 Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Gesellschaft zusammen. 

Die "
Amman-Berlin-Erklärung" als Abschlussbericht des Gipfels setzt einen wichtigen Meilenstein für Inklusion auf globaler Ebene. Die von mehr als 80 Staaten und Organisationen verabschiedete Erklärung enthält klare Verpflichtungen zu einer beeinträchtigungsgerechten internationalen Entwicklungszusammenarbeit und humanitären Hilfe und zielt weiterführend auf die Förderung wirkungsvoller Partnerschaften ab. 

Die Abschlusserklärung legt erstmalig ein messbares Ziel für Inklusion auf globaler Ebene fest und folgt dem Grundsatz "15 Prozent für die 15 Prozent", wonach mindestens 15% der Mittel der internationalen Entwicklungshilfe der Länder für Inklusion einzusetzen sind. Regierungen und Organisationen reichten mehr als 800 Selbstverpflichtungen ein, um diesen Meilenstein bis zum 4. Global Disability Summit im Jahr 2028 zu erreichen.


Amman-Berlin-Erklärung

Wir sind hier in Berlin zusammengekommen, um den globalen Bemühungen zur Erreichung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen weltweit einen gewichtigen Schub zu verleihen. Wir stützen uns auf unser gemeinsames Bekenntnis zur Verwirklichung der Rechte von Menschen mit Behinderungen und zu einem menschenrechtsbasierten Ansatz für eine inklusive Entwicklung, das sich in der Tatsache niederschlägt, dass fast alle Staaten der Welt das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention, BRK) ratifiziert haben.


Wir bekräftigen die Ergebnisse der vorangegangenen Global Disability Summits in den Jahren 2018 und 2022, der regionalen Pre-Summits für den jetzigen Gipfel sowie der Konsultationen mit der Zivilgesellschaft. Wir werden zusammenarbeiten, um Fortschritte hin zur vollständigen Umsetzung der BRK sowie zu einer inklusiven internationalen Entwicklungszusammenarbeit und inklusiven humanitären Maßnahmen voranzutreiben.


Im Lichte des Gesagten verabschieden wir diese Erklärung als Abschlussdokument des dritten Global Disability Summit 2025 in Berlin. Unsere Vision für eine inklusive Welt Unsere Vision ist eine Welt, in der alle Menschen mit Behinderungen, auch Frauen und Kinder mit Behinderungen, ihre bürgerlichen, politischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Rechte wahrnehmen können und in der alle Barrieren beseitigt sind, die Menschen mit Behinderungen an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern.


Unsere Vision ist eine Welt, in der die Inklusion von Menschen mit Behinderungen ein grundlegender Bestandteil der internationalen Zusammenarbeit und insbesondere der internationalen Entwicklungsmaßnahmen und humanitärer Maßnahmen ist. In dieser Welt ist eine konstruktive Partizipation von Menschen mit Behinderungen und ihren Selbstvertretungsorganisationen unter Einschluss von Organisationen von Frauen mit Behinderungen gelebte Realität bei Programmplanung, Programmgestaltung, Programmdurchführung, Programmmonitoring und Programmevaluierung. 


Wir betonen die wichtige Rolle der internationalen Zusammenarbeit einschließlich der Süd-Süd-Kooperation bei der Unterstützung der einzelstaatlichen Anstrengungen für die Verwirklichung des Zwecks und der Ziele der BRK und unterstreichen zugleich die Verpflichtung jedes Vertragsstaats, seine Verpflichtungen aus der BRK zu erfüllen und unter Ausschöpfung seiner verfügbaren einheimischen Ressourcen Mittel für dieses Ziel bereitzustellen.


Wir stellen fest, dass die internationalen Entwicklungsprogramme die Anstrengungen zur Verfolgung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen und zur wirksamen Einbindung von Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderungen beschleunigen müssen. Wir bekräftigen die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, die Ziele für nachhaltige Entwicklung und die entsprechenden Grundsätze, niemanden zurückzulassen und diejenigen zuerst zu erreichen, die am weitesten zurückliegen. In dem Bestreben, sicherzustellen, dass die internationalen Entwicklungs- und humanitären Maßnahmen im Einklang mit der BRK und ihren Artikeln 11 und 32 stehen, erklären wir Folgendes:


1. Wir werden uns dafür einsetzen, dass all unsere Maßnahmen der internationalen Entwicklung inklusiv und barrierefrei für Menschen mit Behinderungen gestaltet sind, indem wir positiv auf eine inklusive und vollständige Gleichberechtigung sowie auf Nichtdiskriminierung hinwirken und den Do-no-harm-Grundsatz befolgen.


2. Wir werden uns dafür einsetzen, sicherzustellen, dass mindestens 15 Prozent der auf Länderebene umgesetzten Maßnahmen für internationale Entwicklung die Inklusion von Menschen mit Behinderungen als Ziel verfolgen ("15 percent for the 15 percent"). Das 15-Prozent-Ziel erfordert eine gemeinsame Steigerung der Anstrengungen, indem die derzeitigen Mittel auf Inklusion ausgerichtet und mehr Mittel für Inklusion eingesetzt werden. Wir werden uns dafür einsetzen, dieses Ziel bis zum Jahr 2028 zu erreichen – dem Jahr, in dem der vierte und nächste Global Disability Summit stattfinden soll.


3. Wir anerkennen und würdigen die Rolle der Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderungen. Deshalb sind wir entschlossen, die vollständige und wirksame Partizipation von Selbstvertretungsorganisationen und ihre konstruktive Teilhabe in allen Phasen von Entwicklungszusammenarbeit und humanitären Maßnahmen sicherzustellen. Wir betonen die Notwendigkeit von sicheren und förderlichen Rahmenbedingungen für die Zivilgesellschaft und alle Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger, insbesondere Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderungen. Wir werden uns im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit für eine verstärkte Bereitstellung von Mitteln für Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderungen und die Stärkung von Partnerschaften mit diesen Organisationen einsetzen.


4. Wir werden uns dafür einsetzen, die Inklusion aller Menschen mit Behinderungen zu verwirklichen, besonders für Menschen aus unzureichend vertretenen Gruppen sowie von einem hohen Exklusionsrisiko oder mehrfacher und intersektionaler Diskriminierung betroffene Menschen, insbesondere Frauen und Mädchen sowie Kinder und Jugendliche mit Behinderungen. Wir werden gegen Mehrfachdiskriminierungen vorgehen und die Gleichstellung der Geschlechter fördern. Wenn die Diskriminierung intersektional ist, müssen auch unsere Gegenmaßnahmen intersektional sein.


5. Wir werden uns dafür einsetzen, die Inklusion von Menschen mit Behinderungen durch die internationale Entwicklungszusammenarbeit zu fördern, in dem Bewusstsein, dass Inklusion für alle Sektoren relevant ist.


6. Wir werden uns dafür einsetzen, in humanitären Maßnahmen die Inklusion von und Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen sicherzustellen wie in Artikel 11 der BRK, dem Sendai-Rahmenwerk für Katastrophenvorsorge, der Resolution 2475 (2019) des VN-Sicherheitsrats über den Schutz von Menschen mit Behinderungen in bewaffneten Konflikten und den Leitlinien des Ständigen Interinstitutionellen Ausschusses (InterAgency Standing Committee, IASC) zum Thema "Inclusion of Persons with Disabilities in Humanitarian Action" gefordert. Wir sagen zu, alles dafür zu tun, die Barrieren auszuräumen, denen sich Menschen mit Behinderungen in Gefahrensituationen einschließlich bewaffneter Konflikte, humanitärer Notlagen und Naturkatastrophen sowie im Hinblick auf den Zugang zu Nothilfe-, Schutz- und Wiederherstellungsmaßnahmen gegenübersehen. Wir werden auch ihre Partizipation bei Planung, Gestaltung, Durchführung, Monitoring und Evaluierung sowie Koordinierung von humanitären Maßnahmen sicherstellen.


7. Wir werden Partnerschaften mit relevanten Akteuren einschließlich nationaler Inklusionsakteure, der Privatwirtschaft, der Gewerkschaften, der Wissenschaft und der Zivilgesellschaft fördern, um die Inklusion voranzubringen. Diese Partnerschaften werden auf wechselseitigem Lernen und Austausch beruhen, um verstärkte Forschung und bi- wie multilaterale Finanzierungen zu Inklusion und verwandten Themen anzustoßen, unter Einschluss von unterstützenden Technologien und künstlicher Intelligenz.


8. Wir werden unsere Bemühungen verstärken, Daten und Evidenz zur Situation von Menschen mit Behinderungen und zu einer inklusiven internationalen Entwicklungszusammenarbeit wie auch inklusiven humanitären Maßnahmen zu sammeln, um unsere politischen Konzepte, Strategien und Programme zu verbessern. Wir anerkennen die OECD-DAC-Kennung zur Inklusion und zum Empowerment von Menschen mit Behinderungen als wichtigen Monitoring- und Steuerungsmechanismus und ermutigen dazu, ihn auf breiter Basis anzuwenden und weiter zu stärken. Alle Akteure einschließlich der multilateralen Institutionen sind aufgefordert, über die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in ihren Programmen zu berichten. Das ist von entscheidender Bedeutung für das Monitoring der Entwicklungszusammenarbeitsportfolios der Länder.


9. Angesichts von mehr als einer Milliarde Gründen für einen Wandel sind wir entschlossen, uns zusammenzuschließen und unsere Kräfte zu bündeln, um sicherzustellen, dass die Rechte von Menschen mit Behinderungen heute und in der Post-Agenda-2030-Welt wirksam umgesetzt werden.