BEIRAT MIT UND FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN

MARZAHN-HELLERSDORF

Nadja Zivkovic

Bezirksbürgermeisterin und Bezirksstadträtin für Wirtschaftsförderung, Straßen, Grünflächen, Umwelt- und Naturschutz, Personal und Finanzen
FRAGEN & ANTWORTEN

FRAGE SERPENTINEN IM SPRINGPFUHLPARK

Fragen von Lisa 09/2024:
Wofür sind die neu angelegten Serpentinen im Springpfuhlpark gedacht? 
Wie wurde dabei die Barrierefreiheit und die Sicherheit der Passanten mit berücksichtigt?
Nach Welchen gesetzlichen Vorgaben bzw. technischen Regeln erfolgten Planung und Bauausführung?


Antwort vom Büro der Bürgermeisterin:

Aufgabenstellung des Planungsauftrages war die Herstellung eines barrierefreien Eingangs in den Springpfuhlpark. Im Rahmen der Planung wurde abgestimmt, eine direkte Wegeverbindung über Treppenstufen und eine Zuwegung über geneigte Wegeflächen/Rampen ohne Stufen zu ermöglichen. Dabei darf zur Überwindung des Höhenunterschiedes für Rollstühle der Steigungswinkel von 6% nicht überschritten werden. Aufgrund des Höhenunterschiedes von ca. 4,70 m ergibt sich somit die vor Ort erkennbare Streckenlänge von ca. 75 m von. Ab einer Länge von 10 m ist ein Podest mit max. Steigung von 1,5 % und mind. 1,5 m Podestlänge auszuführen, um Ausruhebereiche für die Nutzer*innen mit Rollstühlen zu gewährleisten.

Die Planung wurde mit der Behindertenbeauftragten des Bezirks, Frau Rosendahl, in Anlehnung an die DIN 18040-3:2014-12 Barrierefreies Bauen und das Handbuch "Design for all" abgestimmt:
- Längsgefälle 6% mit Podestflächen alle 10 m. Verortung der Podestflächen vor den Sitzbereichen. Eine seitliche Aufkantung des Serpentinenweges ist nicht nötig, da im Anschluss an den Weg kein direkter Höhenunterschied zur angrenzenden Fläche besteht.
- Stufen mit Markierungsstreifen an der Vorderkante und beidseitigem Handlauf.

BARRIEREFREIHEIT BEI SCHRIFTSTÜCKEN VON ÄMTERN

Fragen von Lisa 09/2024:
Wie wird Barrierefreiheit bei Schriftstücken umgesetz? Nach welchen Kriterien wird diese Barrierefreiheit hergestellt? Welche Bestimmungen und Vorgaben im Einzelnen werden hierfür herangezogen? Wer ist federführend für die Umsetzung verantwortlich? Wo und in welchem Umfang werden die Mitarbeiter entsprechend geschult und trainiert? Gibt es eine Kontrollinstanz über die korrekte Einhaltung der Barrierefreiheit bei Schriftstücken?


Antwort vom Büro der Bürgermeisterin:

Barrierefreiheit bei Schriftstücken von Ämtern: Redaktionssystem Imperia
Wie wird Barrierefreiheit bei Schriftstücken umgesetzt? 
- PDF Dokumente erstellen für das Internet
Die Mitarbeitenden des BA MH sind angehalten die Quelltexte mit Word zu gliedern. Überschriften zu benennen, Textfelder und Bilder oder Grafiken in der Gliederung zu definieren. Erst danach kann die Datei in ein PDF Dokument umgewandelt werden. Die PDF Dokumente können dann innerhalb des Redaktionssystem Imperia eingebunden werden.
Für eine Barrierefreiheitsprüfung eines PDF Dokuments benötigen die Mitarbeitenden des BA MH das Programm Adobe Acrobat Pro. Sie können damit das Dokument Barrierefrei machen, indem sie die Lesesprache festlegen, Tags zum Dokument hinzufügen und für Grafiken einen Alternativtext festlegen. Anschließend kann eine vollständige Barrierefreiheitsprüfung erfolgen. Die PDF Dokumente können dann innerhalb des Redaktionssystem Imperia eingebunden werden.

Nach welchen Kriterien wird diese Barrierefreiheit hergestellt? 
Das Redaktionssystem Imperia wird den Nutzern innerhalb der Berliner Verwaltung durch den Technischen Betreiber/BerlinOnline und der Landesredaktion/Senatskanzlei bereits zu 90% Barrierefrei zur Verfügung gestellt. Die Nutzer haben keinen Einfluss auf die barrierefreie Darstellung innerhalb der Internetauftritte.

Welche Bestimmungen und Vorgaben im Einzelnen werden hierfür herangezogen? 
Die Bestimmungen für die öffentliche Verwaltung sind in der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0) geregelt.

Wer ist federführend für die Umsetzung verantwortlich? 
1. Für die technische Umsetzung der Vorgaben ist BerlinOnline und die Landesredaktion von Berlin.de verantwortlich.
2. Für die Erstellung und die barrierefreie Umsetzung von PDF Dokumenten ist der jeweilige Bereich verantwortlich.

Wo und in welchem Umfang werden die Mitarbeiter entsprechend geschult und trainiert? 
Schulungen werden durch die VAK zur Verfügung gestellt. Die Anmeldung erfolgt eigenverantwortlich.

Gibt es eine Kontrollinstanz über die korrekte Einhaltung der Barrierefreiheit bei Schriftstücken? 
Es gibt keine eigene Kontrollinstanz für Schriftstücke. Es wird immer der gesamte Internetauftritt betrachtet.
1. Es gibt bei der Senatsverwaltung eine Kompetenzstelle für digitale Barrierefreiheit und Userbility Senatskanzlei, Abteilung V/BIKT 3. Es werden regelmäßige Netzwerktreffen angeboten. Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat noch keinen Ansprechpartner für Barrierefreiheit an diese Stelle gemeldet. Nach Besetzung der Stellen in der Pressestelle wird dies jedoch erfolgen.
2. Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit, Kompetenzstelle für digitale Barrierefreiheit und Userbility, Senatskanzlei, Abteilung V.
Diese Überwachungsstelle prüft stichpunktartig Internetauftritte der öffentlichen Verwaltungen auf Barrierefreiheit. Danach sendet sie den Prüfbericht an die zuständigen Bereiche zur Prüfung und ggf. Behebung der Kritikpunkte weiter.