Pressemitteilung

zum Bundesgleichstellungsgesetz

Mit einigem Unverständnis haben wir den Referentenentwurf zum geplanten 

Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) zur Kenntnis nehmen müssen.


In unseren Augen ein Gesetz, was den Namen nicht umsetzt. Statt Inklusion und Barrierefreiheit zu fördern werden zum Beispiel Arbeitgeber aus der Pflicht der Umsetzung anderer Gesetze (zum Beispiel der UN-Behindertenrechtskonvention oder dem Landesgleichberechtigungsgesetz – LGBG) genommen, diese umzusetzen.


Das geplante Gesetz stellt eine Verschlechterung der Lebenssituation für Menschen mit einer Beeinträchtigung dar.


Als bezirklicher Beirat mit und für Menschen mit Behinderung in unserem Bezirk möchten Wir zu dem geplanten Gesetz Stellung nehmen.



Presseerklärung / Forderungspapier


des Beirats für und mit Menschen mit Behinderung Marzahn-Hellersdorf


Für eine wirksame Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsgesetzes – Verbändeanhörung ernst nehmen, Inklusion nicht verwässern


Der Beirat für und mit Menschen mit Behinderung in Marzahn-Hellersdorf äußert deutliche Kritik am aktuellen Entwurf des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG). In seiner vorliegenden Fassung wird er dem Anspruch einer inklusiven, barrierefreien und diskriminierungsfreien Gesellschaft nicht gerecht. Statt Fortschritte zu sichern, bleibt der Entwurf hinter bestehenden Anforderungen und Erwartungen zurück – insbesondere jenen, die Menschen mit Behinderungen und ihre Interessenvertretungen seit Jahren klar formulieren.


Wir fordern die politisch Verantwortlichen auf, die Hinweise und Empfehlungen aus der Verbändeanhörung vollständig und verbindlich in die Überarbeitung des Gesetzesentwurfs aufzunehmen.


Diese Anhörung wurde durchgeführt, um Expertise aus der Praxis einzubeziehen. Die Nichtberücksichtigung zentraler Punkte würde das Beteiligungsverfahren entwerten und ein fatales Signal an alle Betroffenen senden. 


Unsere wesentlichen Kritikpunkte:


1. Der Entwurf erstreckt das Benachteiligungsverbot erstmals auch auf private Unternehmer, wobei aber Unternehmen förmlich von ihrer Verantwortung für angemessene Vorkehrungen für die gleichberechtigte Teilhabe freigesprochen werden. Das Gesetz erklärt im § 7 BGG alle nötigen baulichen Veränderungen und Änderungen von Gütern und Dienstleistungen pauschal als unverhältnismäßige und unbillige Belastungen für die Wirtschaft.


2. Eine direkte Verpflichtung zur Barrierefreiheit ist im Gesetzentwurf nur für die öffentlich zugänglichen Bereiche von Bundesbauten vorgesehen – jedoch erst bis 2045.


3. Das Benachteiligungsverbot soll nach dem Entwurf durch jeden sachlichen Grund einschränkbar sein.


4. Schadenersatzansprüche wegen erlittener Benachteiligungen werden im Gesetzentwurf ausgeschlossen.


5. Ein effektiver Rechtsschutz zur Beseitigung von gesetzlich verbotenen Barrieren ist im Gesetz nicht vorgesehen.


Mit Blick auf eine älter werdende Gesellschaft, die zunehmend auf Barrierefreiheit angewiesen ist, ist der Gesetzentwurf völlig rückwärtsgewandt und wirtschaftsschädigend. Der vorliegende Entwurf bleibt in vielen Punkten hinter den Anforderungen der UN-BRK an eine inklusive und moderne Gesellschaft zurück. Jede Aufweichung bestehender Regelungen unter dem Vorwand der Praktikabilität ist strikt abzulehnen. Inklusion darf nicht wirtschaftlichen Abwägungen geopfert werden.


Wir erwarten, dass die Bundesregierung den Anspruch eines modernen Gleichstellungsgesetzes ernst nimmt und die Chance nutzt, echte Verbesserungen für Menschen mit Behinderung auf den Weg zu bringen. Ein halbherziger Entwurf ist kein Fortschritt, sondern ein Rückschritt – und widerspricht dem Ziel einer inklusiven Gesellschaft. Der Beirat für und mit Menschen mit Behinderung in Marzahn-Hellersdorf steht für konstruktive Zusammenarbeit bereit. Doch wir erwarten, dass unsere Expertise und die Expertise der Verbände nicht nur angehört, sondern auch umgesetzt wird.


Für eine Gesellschaft, in der alle Menschen gleichberechtigt leben können – ohne Barrieren, ohne Ausnahmen, ohne Kompromisse auf Kosten der Betroffenen.


Berlin, 09.12.2025


Beirat für und mit Menschen mit Behinderung Marzahn-Hellersdorf

Vorsitz: Oliver Leon Möder