BEIRAT MIT UND FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN

MARZAHN-HELLERSDORF

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INFORMATIONEN -  (WIRD NOCH VERVOLLSTÄNDIGT)

BUNDESTEILHABEGESETZ

LANDESGLEICHBERECHTIGUNGSGESETZ

TEILHABESTÄRKUNGSGESETZ

MONITORINGSTELLE UNBRK

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Unterschied Integration / Inklusion

INTEGRATION

Der Unterschied liegt in der Hauptsache darin, dass Integration das Hineinnehmen eines Menschen mit Behinderung in ein schon existierendes System beschreibt. Das System ändert sich dabei nicht grundlegend, sondern der integrierte Mensch muss sich anpassen. Bei der Integration wird somit entschieden, wer integrierbar ist und wer abseits stehen muss.


INKLUSION

Inklusion will von Anfang an ein gemeinsames System für alle, ohne dass jemand ausgegrenzt oder stigmatisiert wird. Sie legt das Gedankenkonstrukt der Integration ab und sieht alle Menschen als gleichberechtigt. Sie werden von Anfang an mit einbezogen und nehmen als selbstbestimmte Individuen an und in der Gesellschaft teil. Ziel ist, dass sich die Bedingungen den unterschiedlichen Bedürfnissen der Menschen flexibel anpassen und Teilhabe für alle möglich wird.

Schwerbehinderung (Feststellung)

Hier gibt es Informationen und den Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung beim Versorgungsamt - LAGESO (Landesamt für Gesundheit und Soziales)


https://www.berlin.de/lageso/behinderung/schwerbehinderung-versorgungsamt/antragstellung/